Der Vorstand des Abwasserverbandes Stubaital setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Sie werden von den Mitgliedsgemeinden entsannt und von der Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes gewählt.
Den Vorsitz des Vorstands führt Obmann und Bürgermeister - Stv. von Fulpmes, Roman Krösbacher. Dem Vorstand obliegt die Führung des Verbandes.
In den Wirkungsbereich des Vorstandes fallen:
- Die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten nach Maßgabe der Satzungen und der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Richtlinien.
- Die Entscheidung in jenem Wirkungsbereich, der ihm von der Mitgliederversammlung übertragen wurde.
- Der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Liegenschaften.
- Die Beschlussfassung über die Vergabe der Aufträge (Leistungen, Lieferungen, udgl.), wenn der Wert dieser Rechtsgeschäfte in der Gesamtabrechnung, oder bei regelmäßig wiederkehrenden
Vergaben, den Jahresbetrag von € 50.000,- übersteigt.
- Die Genehmigung von Ausgabenüberschreitungen bis zu € 50.000,-.
- Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen.
- Bestellung von Planern und Bauaufsichten.
- Einstellung von Personal und sonstige Personalangelegenheiten.
- Beschlussfassung über die jährlichen Dienstpostenpläne.
- Auftrag an den Obmann zur Einberufung der Mitgliederversammlung.
- Die Vorlage des Tätigkeitsberichtes, sowie eines Berichtes über den Zustand der verbandseigenen Anlagen an die Mitgliederversammlung.
- Die jährliche Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde nach §89 WRG 1959.
- Die Antragstellung an die Mitgliederversammlung, einen oder mehrere Geschäftsführer und dessen/deren Stellvertreter zu bestellen.
- Überwachung der Tätigkeit der/des Geschäftsführer/Geschäftsführers.
- Die Anordnung von Notmaßnahmen und die allenfalls notwendige Veranlassung der Durchführung durch Beauftragte des Abwasserverbandes.